Rent

Dein Spaß am Berg

Mountaincart

Die Mountaincarts sind der Renner bei Sport Schönherr. Bei rasanter Talfahrt haben Sie Dank Zweikreisbremse und Dämpfungssystem volle Kontrolle. Die leichte Aluminium-Konstruktion garantiert agilen Fahrspass. Lassen auch Sie sich von den Mountaincarts begeistern.

Kinder ab ca. 150 cm können selbst fahren. Kleinere Kinder dürfen am Schoss der Eltern mitfahren!!

Für die Mountaincarts ist ebenfalls ein Kombiticket mit Mountaincartleihgebühr und Bergbahnticket erhältlich.

Monsterroller

Der Monsterroller bietet Spass beim Downhill auf der speziell ausgewiesenen Rollerstrecke. Keine Unebenheit ist zu gross für die riesigen Räder der Roller – Protektoren und Helme sorgen für zusätzliche Sicherheit. Strecke I dürfen Kinder ab ca. 6 Jahre in Begleitung der Eltern fahren. Ab ca. 10 Jahren dürfen alle Strecken mit dem Roller genossen werden.

Nutzen Sie die Kombitickets mit Rollerverleih und Bergbahnticket und starten Sie ins einzigartige Vergnügen.

Benutzerregeln

*  Die Nutzung der Rollgeräte ist ab 10 Jahre bzw. bei Mountaincart ab 145 cm Körpergröße erlaubt. Kleinere Kinder dürfen bei den Erwachsenen mitfahren.

*  Den Anweisungen unserer Mitarbeiter sowie des Personals der Bergbahnen ist Folge zu leisten.

*  Das Rollgerätefahren erfolgt auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko!

*  Es besteht Helmpflicht; Protektoren sind beim Monsterroller empfohlen; beides erhalten Sie vor Ort.

*  Es gilt die STVO; die Geschwindigkeit ist den eigenen Fähigkeiten, den Witterungsbedingungen und den Wegverhältnissen anzupassen.

*  Es dürfen nur die markierten Wege und Straßen befahren werden – keine Wiesen und Felder!

*  Die Gebots- und Verbotstafeln sind zu beachten.

*  Auf Wanderer und Spaziergänger ist zu achten.

* Gegenverkehr (Forst-/Landwirtschaftsverkehr) ist zu beachten. Bitte immer rechts fahren!

*  Wildtiere und Almtiere in Ruhe lassen, Weidezäune/Gatter schließen.

*  Für Diebstahl oder Beschädigungen des gemieteten Sportgerätes während der Mietdauer haftet der Mieter.

*  Unfälle und Sachbeschädigungen sowie Defekte am gemieteten Sportgerät  müssen unverzüglich bei uns gemeldet werden.

  • Bei einem Unfall kann gegenüber Sport Schönherr, anderen Tourismusträgern, der Gemeindegutsagrargemeinschaft oder der öffentlichen Hand keine Schadenersatzforderungen gestellt werden.