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Kontakt & Impressum

Sport Schönherr

Rent Sports & Fun
Susanne Schönherr
Marienbergweg 9 + 16,
6633 Biberwier
Tel. 0664 73241452 und -1451

info@skiverleih-biberwier.at oder info@sport-schoenherr.at

Mitglied der Wirtschaftskammer Tirol, Fachgruppe Sportartikel

Zuständige Aufsichtsbehörde: Bezirkshauptmannschaft Reutte
Uid-Nummer: UID-ATU 62579533

 

AGB  SKIVERLEIH SCHÖNHERR BIBERWIER

  1. Allgemeines
    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die  Vermietung von Sportausrüstung durch die Firma Sport Schönherr. Mit der Unterschrift am Einstellungszettel erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen einverstanden und an sie gebunden.
    Der  Kunde ist  verpflichtet,  die am Einstellzettel zu tätigenden Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Schäden, die durch falsche Angaben des Kunden resultieren, hat der Kunde zu ersetzen.
  2. Eigenschaft dieses Vertrages
    Die Nutzung unserer Mietausrüstung durch Sie unterliegt den in diesem Vertrag enthaltenen Rechten und Pflichten, die von Ihnen nicht übertragen werden dürfen. Sie erkennen an, dass die Mietausrüstung unser Eigentum ist und dass jegliche versuchte Übertragung oder Untervermietung durch eine andere Person als durch uns unwirksam ist. Wir gestatten Ihnen, die Mietausrüstung ausschließlich zu den Bedingungen dieses Mietvertrages zu nutzen.
  3. Online – Check-In
    Aufgrund des Online-Check-In erhalten Sie eine Ermäßigung. Der Check-In hilft den Mietvorgang zu verkürzen und ist keine generelle Buchung. 
  1. Gruppen - Buchungen von Material
    Gruppentarife setzten eine Teilnehmerzahl von mindestens 15 Personen voraus. Weiters muss mindestens 10 Tage vorher eine Materialliste vorliegen. 

Rücktrittsbestimmungen / Stornierung

Stornierung ist bis 7 Tage vor der geplanten Anreise kostenlos. Bei Stornierung bis 3 Tage ist eine Stornogebühr von 30 % zu bezahlen. Bei Stornierung in den letzten 2 Tagen vor der geplanten Anreise  bzw. bei Nichtanreise, fällt eine Stornogebühr von 50 % an.

  1. Wer darf die Mietausrüstung nützen
    Die Mietausrüstung darf nur von Ihnen genützt werden.
  2. Abholung, Lieferung, und Rückgabe der Mietausrüstung
    a. Die Mietausrüstung wird von Ihnen abgeholt oder an einem vereinbarten Standort zur Abholung bereitgestellt.
    b. Wir werden Ihnen die Mietausrüstung sowie sämtliche erforderlichen Dokumente, Teile und Zubehör in gutem Gesamt- und Betriebszustand zur Verfügung stellen.
    c. Sie verpflichten sich, uns die Mietausrüstung in demselben Zustand wie bei Anmietung, vorbehaltlich vertragsgemäßer Abnutzung, mit Zubehör und am in diesem Mietvertrag angegebenen Ort und zu der in diesem Mietvertrag angegebenen Zeit zurückzugeben.
    d. Sie und wir werden den Zustand der Mietausrüstung zu Beginn des Mietverhältnisses und bei Rückgabe der Mietausrüstung überprüfen. Ein Vertreter von Sport Schönherr wird ggf. ein Mängelprotokoll anfertigen. Sie erkennen an, dass Sie für etwaige Verluste oder Beschädigungen der Mietausrüstung, Teile oder seines Zubehörs während des Mietverhältnisses haften, sofern Sie nicht nachweisen können, dass der Verlust oder die Beschädigung von Ihnen nicht vorsätzlich, schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurde.
    e. Die Mietausrüstung muss an der vereinbarten Sport Schönherr -Station innerhalb der üblichen Geschäftszeiten der jeweiligen Station zurückgegeben werden. Wenn Sie die Mietausrüstung außerhalb dieser Zeiten zurückgeben, müssen Sie die Anweisungen für die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten für diese Station befolgen; in diesem Fall tragen Sie bis zur erneuten Öffnung der Station die volle Verantwortung für die Mietausrüstung. Sollten Sie diese Anweisungen nicht befolgen, tragen Sie die Verantwortung für die Mietausrüstung, bis uns die Mietausrüstung wieder zur Verfügung steht. Sie haften keinesfalls, wenn Sie nachweisen können, dass ein etwaiger Verlust oder eine etwaige Beschädigung der Mietausrüstung von Ihnen nicht vorsätzlich, schuldhaft oder fahrlässig verursacht wurde
    f. Für den Fall, dass wir zu irgendeiner Zeit die Rückgabe durch Sie an einem anderen Ort als einer Sport Schönherr -Station vereinbart haben, oder für den Fall, dass wir die Abholung der Mietausrüstung vereinbart haben, tragen Sie die volle Verantwortung für die Mietausrüstung, bis es von uns abgeholt wird.
    g. Unsere Mietpreise werden auf der Grundlage von Zeiträumen von 24 Stunden ab Anmietung berechnet. Sollten Sie es versäumen, die Mietausrüstung am vereinbarten Rückgabe- oder Abholort bis zum im Mietschein angegebenen Rückgabezeitpunkt zurückzugeben, wird Ihnen für jeden Tag oder Teil eines Tages, den die Mietausrüstung überfällig ist, die Gebühr für einen weiteren Miettag zum jeweiligen Tagessatz, einschließlich der Gebühren für ggf. gewählte Optionen, in Rechnung gestellt. Diese Gebühr versteht sich vorbehaltlich ggf. im Voraus mit uns vereinbarter oder gemäß unseren bestehenden Grundsätzen gewährter Zusatzzeit (oder "Verlängerungsfrist") für die Rückgabe (bitte erfragen Sie Einzelheiten an der Vermietstation).
    h. Vorzeitige Rückgabe der Mietausrüstung führt nicht zu einer Minderung des Mietzinses.
  3. Ihre Haftung bei Verlust oder Beschädigung
    a. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für das Leihobjekt.
    b. Im Falle von Verlust oder Totalschaden wird dem Mieter der Marktwert des Leihobjektes in Rechnung gestellt bzw. angelastet.
    c. Im Falle von Diebstahl oder Verlust des Leihobjektes muß der Mieter jedenfalls bei der lokalen Behörde (Polizei) Anzeige erstatten und uns umgehend informieren. Der erstellte Polizeibericht ist umgehend nach Erhalt an Sport Schönherr zu faxen oder persönlich zu übergeben.
    d. Bei unsachgemäßer Behandlung (Skibruch, grobe Beschädigung der Kanten bzw. Lauffläche z.B.: durch Fahren abseits der Piste) oder teilweiser Beschädigung des Materials wird die Reparatur laut gültiger Preisliste dem Mieter in Rechnung gestellt oder angelastet.
    e. Wird der Verlust, Schaden oder Diebstahl vorsätzlich oder grob Fahrlässig verursacht oder die Bedingungen dieses Vertrages nicht eingehalten, dann tragen Sie alle damit verbundenen Kosten.
    f. In folgenden Fällen dürfen Sie die Mietausrüstung nicht benutzen oder dessen Benutzung zulassen:
    • zur Untervermietung.
    • um in verbotenen, abgesperrten Bereichen zu fahren, bei Lawinen-Warnstufe 4 abseits der Piste.
    • Ausserhalb von Skipisten insbesonders Parkplätzen und Strassen und nicht zum Skilauf geeigneten Flächen
  4. Umtausch
    Der Umtausch des Leihobjektes gegen gleichwertige Artikel ist max. 2 Mal kostenlos. Beim Tausch in eine teurere Kategorie ist ein Aufpreis lt. Preisliste zu bezahlen. Beim Tausch in eine preiswertere Kategorie erfolgt keine Rückvergütung.
  5. Rückvergütungen
    werden ausschließlich bei Krankheit und/oder Unfall, unter Vorlage eines ärztlichen Attests, vorgenommen.

    8. Montage - Reparartur
    Für die Montage, die Reparatur und die Einstellung einer Skibingung ist ein regulärer Mietvertrag erforderlich. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie sich mit der fachgerechten Bindungseinstellung laut Anweisung des Herstellers einverstanden und akzeptieren des Reglement sowie die Leihbedingungen.

    9. Legitimation
    Der Abschluss eines Mietvertrages ist nur nach Legitimation mit einem Ausweises oder einer Gästekarte unserer Region möglich.

    WIR BITTEN DEN GAST UM EINE ANGEBRACHTE BEHANDLUNG
    DES MATERIALS;  

DANKEN FÜR DAS VERTRAUEN UND WÜNSCHEN IHNEN

VIEL SPASS! 

Informationen zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14. Abs. 1 ODR-VO:

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Plattform (sog. „OS-Plattform“). Die OS-Plattform kann als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen dienen. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr zu erreichen.

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.

Layout und Umsetzung

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Bildnachweis

Archiv Sport Schönherr
Archiv Berglifte Langes
Archiv Tiroler Zugspitz Arena / C. Jorda